In bestimmten Situationen ist es möglich die Behandlung von zu Hause aus durchführen, nämlich wenn die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards gemäß § 630a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass je nach Art der Erkrankung und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der ärztlichen Erfahrung ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht zwingend erforderlich ist, um das medizinische Behandlungsziel zu erreichen und sich als wirksam erwiesen hat.